Rechtspsychologische Beratung
Beratung bei Delinquenz und strafrechtlich relevantem Verhalten
Deliktübergreifende rechtspsychologische Beratung für Personen ab 18 Jahren – vor, während oder nach einem Strafverfahren sowie unabhängig von einem laufenden Verfahren
Für wen ist die Beratung geeignet?
Das Beratungangebot richtet sich an Personen ab 18 Jahren, die sich mit strafrechtlich relevantem Verhalten und den zugrundeliegenden persönlichen, situativen und verhaltensbezogenen Faktoren auseinandersetzten möchten.
Die Beratung kann vor oder während eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, nach dessen Abschluss oder unabhängig von einem laufenden Verfahren in Anspruch genomme werden. Das Angebot ist deliktübergreifend ausgerichtet und wird als Selbstzahlerleistung angeboten.
Das Angebot im Überblick
Ab 18 Jahren
Beratung für erwachsene Personen.
Deliktübergreifend
Das Angebot ist nicht auf einzelne Deliktarten beschränkt.
Unterschiedliche Verfahrensphasen
Beratung vor, während oder nach einem Strafverfahren sowie unabhängig von einem laufenden Verfahren.
Selbstzahlerleistung
Die Beratung erfolgt auf privater Selbstzahlerbasis.
Inhalte der rechtspsychologischen Beratung
Die Beratung wird individuell an die persönliche Situation und den jeweiligen Beratungsanlass angepasst.
Mögliche Schwerpunkte sind:

Delikt- und Verhaltensanalysen
Auseinandersetzung mit individuellen Deliktdynamiken, Verhaltensmustern sowie persönlichen und situativen Einflussfaktoren.

Denk- und Rechtfertigungsmuster
Erkennen und Reflektieren problematischer Bewertungen, Einstellungen und Rechtfertigungsstrategien.

Verantwortung & Perspektivübernahme
Auseinandersetzung mit den Folgen des eigenen Verhaltens sowie Förderung von Verantwortungsübernahme und Perspektivwechsel.

Risiko- und Schutzfaktoren
Identifikation individueller Risikosituationen, Auslöser und stabilisierender beziehungsweise schützender Faktoren.

Verhaltensalternativen
Entwicklung konkreter Handlungsalternativen und Strategien für einen angemessenen Umgang mit relevanten Risikosituationen.

Rückfallprävention
Entwicklung individueller Präventionsstrategien und Übertragung in einen konkreten, alltagstauglichen Präventionsplan.
Zusammenarbeit mit anwaltlicher Vertretung
Befindet sich eine ratsuchende Person in einem laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahren, kann auf Wunsch eine Zusammenarbeit mit der anwaltlichen Vertretung erfolgen.
Eine Kontaktaufnahme oder Weitergabe von Informationen erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der ratsuchenden Person.
Im Rahmen der Beratung können – soweit vereinbart – beispielsweise Beginn und Dauer der Beratung, die Regelmäßigkeit wahrgenommener Termine sowie die bearbeiteten Themenbereiche sachlich dokumentiert und bestätigt werden.
Die rechtspsychologische Beratung erfolgt unabhängig von der anwaltlichen Beratung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Klare fachliche Abgrenzung
Die Beratung ist ein rechtspsychologisches Beratungsangebot und keine heilkundliche Psychotherapie. Sie umfasst keine Diagnostik oder Behandlung psychischer Erkrankungen.
Ebenso erfolgen keine Rechtsberatung und keine Beratung zur Verteidigungsstrategie. Aus der Teilnahme an der Beratung kann keine bestimmte strafrechtliche Wirkung oder Entscheidung abgeleitet oder zugesichert werden.
Ergeben sich im Verlauf Hinweise auf einen weitergehenden diagnostischen oder psychotherapeutischen Unterstützungsbedarf, kann die Inanspruchnahme entsprechend qualifizierter Fachstellen empfohlen werden.
